Elektrifzierung Vinschger Bahn
Fahr- und Stromversorgungsleitungen

Fahrzeuge dürfen eine Gesamthöhe von 4 Metern vom Boden (einschließlich der eventuell mitbeförderten Personen) nicht überschreiten.
Im Falle eines Unfalls darf die Person, die noch in Kontakt mit den elektrischen Leitungen steht, nicht berührt werden – auch nicht indirekt. In diesem Falle ist die Landesnotrufzentrale (112) zu verständigen.