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Pendlerbonus wird jetzt gutgeschrieben

Finanzielle Entschädigung für wiederholte Zugverspätungen

Für allzu häufige Zugverspätungen und -ausfälle erhalten Pendler nun eine kleine Entschädigung.

Für häufige Verspätungen und Ausfälle im lokalen Bahnverkehr erhalten regelmäßig fahrende Abonnenten ab heuer jährlich den „Pendlerbonus“ gutgeschrieben.
Als einen „konkreten Ansporn zur Verbesserung der Qualität im lokalen Bahnverkehr und als positives Signal im Sinne der Kundenfreundlichkeit“ wertet Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider den Pendlerbonus, der jetzt, ab Mitte Februar, erstmals in Form einer Gutschrift zur Anwendung kommt und der im Dezember 2017 von der Landesregierung beschlossen worden war. „Mit der neu eingeführten Entschädigung für wiederholte Zugverspätungen ist es unser Ziel, dass viele Pendler auch weiterhin für den Weg zum Arbeitsplatz regelmäßig die Bahn benutzen“, so Alfreider.
Insgesamt rund 3.000 Personen erhalten diesen erstmaligen Pendlerbonus in Höhe von 16,24 Euro für das Jahr 2016, für das Jahr 2017 sind es 25,34 Euro. Die Anspruchsberechtigten werden in diesen Tagen per E-Mail oder SMS direkt informiert.

Wer erhält den Pendlerbonus?
Anrecht auf maximal 50 Euro Pendlerbonus pro Jahr haben laut geltenden Kriterien regelmäßig fahrende Bahnnutzer der lokalen Eisenbahnunternehmen Trenitalia und SAD, mit mindestens 30 monatlichen Bahn-Entwertungen mit Südtirol Pass, mit EuregioFamilyPass, mit Südtirol Pass 65+ zu 75 und 150 Euro Jahrespauschale sowie mit Südtirol Pass abo+ zu 150 Euro Jahrespauschale.

Erstmalige Gutschrift erfolgt aufgrund einer Schätzung
Die Daten betreffend die Jahre 2016 und 2017 lagen aus Datenschutzgründen nicht in der erforderlichen Detailgenauigkeit vor.  Daher wurde für die aktuelle, erstmalige Gutschrift ein eigener Zuweisungsmodus ermittelt, mit dem die Anspruchsberechtigten aufgrund einer Schätzung und unter Berücksichtigung der Privacy-Bestimmungen herausgefiltert wurden.
Diese erste Gutschrift erhalten demnach jene regelmäßigen Bahnfahrgäste, die sowohl in den vergangenen zwei Jahren als auch derzeit Nutzer des Südtirol Pass in einer der oben genannten Varianten sind und die im Zeitraum Jänner bis Mai 2018 die erforderliche Anzahl von mindestens 150 Bahnentwertungen vorweisen konnten. Die Gutschrift beruht auf der Annahme, dass diese Nutzer auch in den Jahren 2016 und 2017 die Kriterien für den Pendlerbonus erfüllt haben.
Die künftige Auszahlung des Pendlerbonus erfolgt dann anhand der inzwischen detailliert vorliegenden Daten.

Wie erfolgt die Gutschrift?
Den Nutzern des Südtirol Pass / EuregioFamilyPass wird der Pendlerbonus automatisch als Guthaben verrechnet: Bei den aufladbaren Karten (Prepaid-Vertrag) wird der Pendlerbonus auf dem Benutzerkonto gutgeschrieben, also zum Restguthaben dazugerechnet; bei den Postpaid-Karten (mit SEPA-Bankeinzug) wird der Betrag mit der nächsten Rechnung gutgeschrieben.
Die Modalitäten zur Verrechnung des Pendlerbonus für die Nutzer von Südtirol Pass abo+ (zu 150 Euro Jahrespauschale) und von Südtirol Pass 65+ (zu 75 oder 150 Euro Jahrespauschale) werden zu einem späteren Zeitpunkt definiert und den Anspruchsberechtigten direkt mitgeteilt.

Pendlerbonus beruht auf EU-Verordnung und Qualitätscharta
Eine finanzielle Entschädigung für Bahnfahrgäste im Falle von wiederholten Verspätungen ist in der zwischen den Eisenbahnunternehmen und der Verbraucherzentrale abgestimmten Qualitätscharta vorgesehen. Die Maßnahme beruht auf einer EU-Verordnung zu den Rechten und Pflichten der Bahnfahrgäste und zielt indirekt auch darauf ab, die Qualität der Eisenbahndienste für die Nutzer zu gewährleisten und weiter zu verbessern.
Finanziert werden die Bonuszahlungen über einen Teil der in den Dienstverträgen des Landes Südtirol mit Trenitalia und SAD vorgesehenen monatlichen Vertragsstrafen für Verspätungen und Zugausfälle. Als „Verspätung“ gilt, wenn die im Fahrplan angegebene Ankunftszeit der Züge um mehr als 5 Minuten überschritten wird. Vertragsstrafen fallen dann an, wenn der prozentuelle Anteil an Verspätungen pro Monat eine bestimmte, für jede Bahnlinie festgelegte Quote um mehr als einen Prozentpunkt übersteigt.