Ermächtigungen DPR 753/1980
Entlang einer Eisenbahnlinie und Seilbahnlinie ist es verboten, Arbeiten im Radius von 30 Metern durchzuführen. Ausnahmegenehmigungen müssen bei jenem Eisenbahnamt beantragt werden, das für die Bahnstrecke zuständig ist oder beim Amt für Seilbahnen des Landes Südtirol.
DPR 753/1980
Antrag um Eingriffe im Sicherheitsbereich
DPR 753/1980
Antrag um Eingriffe im Sicherheitsbereich
- Art. 60: Ausnahmegenehmigung
- Art. 58: Ober- und Unterquerungen sowie Parallelismen